Antrag der CDU-Fraktion zur Neuausrichtung des Grundschulstandortes Breyell

Mai 20, 2021

Mit Schreiben vom 10.05.2021 hat die CDU-Fraktion im Nettetaler Stadtrat einen Antrag zur Neuausrichtung des Grundschulstandortes Breyell eingereicht. Dabei setzen wir uns unter anderem dafür ein, dass am heutigen Standort der St. Lambertus-Schule weiterhin Grundschulkinder unterrichtet werden können.

 

Vollständiger Antrag

Unser Antrag betrifft den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 0333/2020-25 zum Ausschuss für Schule und Sport am 20.05.2021.

Die CDU-Fraktion beantragt,

      1. den Beschlussvorschlag dahingehend zu modifizieren, dass bei grundsätzlich auch diesseits gebilligter Auflösung der Städtischen Katholischen Grundschule Breyell (KGS) neben dem ka-tholischen Teilstandort Schaag ein weiterer katholischer Teilstandort in Breyell am bisherigen Standort der aufzulösenden St. Lambertus-Schule begründet wird;
      2. sicherzustellen, dass die OGS-Betreuung Angebote enthält, die in der zeitlichen Flexibilität dem entsprechen, was bislang an der Lambertus-Schule angeboten wird.

Begründung

1.
Die Einbeziehung der Lambertus-Schule in einen Grundschulverbund mit der Gemeinschaftsgrundschule ist grundsätzlich sinnvoll. Die Begründung einer organisatorischen Einheit mit einer einheitlichen Schulleitung am gleichen Standort ist geradezu ein Gebot der Vernunft.

Die durch die Bildung eines Grundschuldverbundes entstehenden und in der Vergangenheit häufig vermissten Synergie-Effekte gebieten es jedoch nicht zwangsläufig, auf die Begründung eines katholischen Teilstandortes in Breyell zu verzichten, der im Wesentlichen der bisherigen Lambertus-Schule entsprechen würde. Der Grundschulverbund würde dann einen Hauptstandort und zwei Teilstandorte umfassen, in denen es jeweils noch eine Schulpflegschaft und eine Schulkonferenz gäbe.

Auf diese Art und Weise würden die vorgenannten und unverzichtbaren Synergie-Effekte mit den ebenfalls notwendigen Mitwirkungsrechten der Eltern kombiniert.

Die Schulpflegschaft der Lambertus-Schule hat sich einstimmig gegen die Auflösung ihrer Schule ausgesprochen. Dementsprechend haben alle drei Elternvertreter in der Schulkonferenz ein entsprechendes, gegen die Schulauflösung gerichtetes Votum abgegeben. Es ist offenkundig, dass die Eltern Sorge haben, sich nicht mehr mit der gleichen Effizienz wie derzeit in die Schulentwicklung einbringen zu können. Diese Sorge der Eltern ist nachvollziehbar.

Bei einem Verzicht auf Bildung eines katholischen Teilstandortes in Breyell würden durch Bildung eines größeren Verbundes Mitwirkungsrechte der Eltern ohne Not verkürzt. Dies widerspricht eklatant dem Bestreben der Politik, die Partizipationsmöglichkeiten der Bürger und damit nicht zuletzt auch der Eltern schulpflichtiger Kinder zu gewährleisten und sogar zu erweitern. Die Gewährleistung der Mitwirkungsrechte der Eltern verlangt zwar nicht die Beibehaltung der Lambertus-Schule als eigenständiger Schule; eine Auflösung dieser Schule ist daher sinnvoll. Ebenso ist jedoch die Bildung eines katholischen Teilstandortes aus den genannten Gründen sinnvoll und notwendig.

Die Elternschaft dieser Schule würde sich ernst genommen fühlen. Ihre Mitwirkungsrechte blieben gesichert. Die historische Tradition der Lambertus-Schule würde auf diese Art und Weise auch bei Auflösung der Schule im Bewusstsein der Eltern und der Bürger Breyells lebendig gehalten. Ob dies auch in der ferneren Zukunft noch notwendig sein wird, kann jetzt dahinstehen. Derzeit dürfte eine Kombination aus der Bildung eines Grundschulverbundes mit der gleichzeitigen Bildung eines katholischen Teilstandortes nicht nur in Schaag, sondern auch in Breyell, ein sachgerechter und behutsamer Weg sein, das organisatorisch Notwendige mit dem Interesse der Eltern an Partizipation in ihrer Schule zu verbinden und die Grundschulsituationen Breyell erfolgreich weiterzuentwickeln.

 

2.
Die durch die Auflösung der Lambertus-Schule betroffenen Eltern befürchten insbesondere eine Verschlechterung der aktuellen Betreuungsmöglichkeiten, wenn die derzeitige, flexible Angebote beinhaltende Betreuung durch eine einheitliche OGS-Regelung ersetzt wird.

Der Hinweis der Verwaltung, dass eine Verminderung der Flexibilität der bisherigen Betreuungsangebote unvermeidbar sei, kann so nicht hingenommen werden. Das Beispiel anderer Schulen auch in Nettetal zeigt, dass flexible Betreuungsangebote so, wie sie derzeit an der Lambertus- Schule existieren, auch im Rahmen einer OGS-Betreuung möglich sein können. Die Elternschaft wird zu Recht nicht verstehen können, weshalb die ihnen als unbedingt notwendig und sinnvoll dargestellte Auflösung der Lambertus-Schule und die Begründung eines umfassenden Grundschuldverbundes mit einer Verschlechterung der Betreuungsangebote einhergehen soll.

 

Wir bitten daher darum, die Vorlage noch einmal zu überdenken. Nach unserem Dafürhalten beinhalten die vorgeschilderten Anregungen eine alle Belange berücksichtigende Modifizierung der bisherigen Beschlussvorlage.

Mit herzlichem Gruß
Jürgen Boyxen
(Fraktionsvorsitzender der CDU – Fraktion im Rat der Stadt Nettetal)

 

Der Antrag ist hier auch als .pdf-Datei verfügbar.

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